Die belgische Verfassung im Wandel ihrer Fassungen

Werdegang des Artikels 10

FR nebeneinander

Diese Nummer bezeichnete mehrere Artikel ohne Zusammenhang untereinander : die Koordinierung vom 17. Februar 1994 hat den gesamten Text neu nummeriert. Jede Linie wird gesondert dargestellt.

Artikel 6 bis zur koordinierten Verfassung, Artikel 10 seither

  1. 7. Februar 1831

    Trägt in dieser Fassung die Nummer 6

    Übersetzung für diese Fassung nicht verfügbar; französischer Text wird angezeigt.
    Il n’y a dans l’État aucune distinction d’ordres.

    Übersetzung für diese Fassung nicht verfügbar; französischer Text wird angezeigt.
    Les Belges sont égaux devant la loi; seuls ils sont admissibles aux emplois civils et militaires, sauf les exceptions qui peuvent être établies par une loi pour des cas particuliers.

    im vollständigen Text zu diesem Datum anzeigen

  2. 17 février 1994

    6 — umnummeriert zu 10

    Übersetzung für diese Fassung nicht verfügbar; französischer Text wird angezeigt.
    Il n’y a dans l’État aucune distinction d’ordres.

    Übersetzung für diese Fassung nicht verfügbar; französischer Text wird angezeigt.
    Les Belges sont égaux devant la loi; seuls ils sont admissibles aux emplois civils et militaires, sauf les exceptions qui peuvent être établies par une loi pour des cas particuliers.

    im vollständigen Text zu diesem Datum anzeigen

Artikel 10, in der koordinierten Verfassung

  1. 26 février 2002 au Moniteur Belge (promulgué le 21 février)

    Übersetzung für diese Fassung nicht verfügbar; französischer Text wird angezeigt.
    L’égalité des femmes et des hommes est garantie.

    im vollständigen Text zu diesem Datum anzeigen

Diese Nummer bezeichnete einen anderen Artikel — vollständige Geschichte