Die belgische Verfassung im Wandel ihrer Fassungen

Werdegang des Artikels 20

FR nebeneinander

  1. 7. Februar 1831

    Übersetzung für diese Fassung nicht verfügbar; französischer Text wird angezeigt.
    Les Belges ont le droit de s’associer ; ce droit ne peut être soumis à aucune mesure préventive.

    im vollständigen Text zu diesem Datum anzeigen

  2. 17 février 1994

    Trägt in dieser Fassung die Nummer 27

    20 — umnummeriert zu 27

    Übersetzung für diese Fassung nicht verfügbar; französischer Text wird angezeigt.
    Les Belges ont le droit de s’associer ; ce droit ne peut être soumis à aucune mesure préventive.

    im vollständigen Text zu diesem Datum anzeigen

Diese Nummer bezeichnete einen anderen Artikel — vollständige Geschichte