Die belgische Verfassung im Wandel ihrer Fassungen

Werdegang des Artikels 40

FR nebeneinander

  1. 7. Februar 1831

    Übersetzung für diese Fassung nicht verfügbar; französischer Text wird angezeigt.
    Chaque Chambre a le droit d’enquête.

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  2. 17 février 1994

    Trägt in dieser Fassung die Nummer 56

    40 — umnummeriert zu 56

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    Chaque Chambre a le droit d’enquête.

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  3. 22 août 2012 au Moniteur Belge (promulgué 19 juillet)

    Trägt in dieser Fassung die Nummer 56

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    Chaque Chambre a le droit d’enquête.

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  4. 31 janvier 2014 au Moniteur Belge (promulgué le 6 janvier)

    Trägt in dieser Fassung die Nummer 56

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    La Chambre des représentants a le droit d’enquête.

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Diese Nummer bezeichnete einen anderen Artikel — vollständige Geschichte